Streit um Mindestmengen

Frühgeborene: Länder klagen gegen Klinik-Mindestmengen

Dürfen Kliniken Frühgeborene unter 1.250 Gramm behandeln, entscheidet seit 2024 eine Mindestmengenregelung. Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sehen darin einen Eingriff in ihre Planungshoheit und klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Bund hingegen setzt auf Qualität durch Routine – ein Grundsatzstreit mit Folgen für die Versorgung.

Nahaufnahme von einem Babyfuss im Krankenhaus
Frühgeborene unter 1.250 Gramm benötigen spezialisierte Versorgung – Klinikregelung sorgt für Streit zwischen Bund und Ländern. ©Sergey Novikov/stock.adobe.com

Dürfen Kliniken extrem kleine Frühgeborene behandeln, hängt seit 2024 von Mindestmengen ab. Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wehren sich gegen diese Vorgabe und ziehen vor das Bundesverfassungsgericht. Sie fürchten Versorgungsengpässe, während der Bund auf Qualität durch Routine pocht. Der Streit berührt Grundfragen der Krankenhausplanung.

Stuttgart/Karlsruhe (dpa) – Die Länder Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sehen ihre Rechte bei der Krankenhausplanung angegriffen und ziehen deswegen vor das Bundesverfassungsgericht. Man habe eine Klage eingereicht und wolle erreichen, dass Karlsruhe die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfe, teilten die Gesundheitsminister der drei Bundesländer mit. 

Bundesländer klagen gegen Klinikvorgaben für Frühgeborene

Konkret stören sich die 3 Bundesländer unter anderem an Vorgaben des Ausschusses zur Versorgung sehr kleiner Frühgeborener mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm. Seit 2024 bekommen Kliniken die Behandlung dieser Kinder nur noch von den Kassen vergütet, wenn sie jährlich bestimmte Mindestmengen an Patienten vorweisen können. «Die Klage sehen wir als notwendiges letztes Mittel, um die verbriefte Hoheit der Länder bei der Krankenhausplanung gegen wiederholte Eingriffe des G-BA zu schützen», sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Die Länder fürchten, dass die Vorgabe zu Versorgungsengpässen führen.

G-BA setzt auf Qualität durch Routine

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, widerspricht: «Wir sprechen hier nicht über Notfalloperationen, sondern über planbare, komplexe Interventionen, bei denen es einen nachgewiesenen Zusammenhang zwischen der Anzahl der durchgeführten Behandlungen und oder Interventionen und der Ergebnisqualität gibt.» In diesen Fällen zahle sich Routine aus, sie könne nicht durch Strukturvorgaben ersetzt werden. 

«Gerade bei der Versorgung von untergewichtigen Frühgeborenen hat die Zahl der behandelten Frühchen unmittelbaren Einfluss auf die Sterberate und das Maß späterer Beeinträchtigungen. Für mich steht fest: Qualität ist nicht verhandelbar», sagte Hecken. Mit Krankenhausplanung habe dies nichts zu tun.


Quellen

dpa