Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass das Buchungsportal Doctolib gesetzlich Versicherten eine unzutreffende Terminauswahl zeigt. Trotz entsprechender Filter erscheinen Termine, die ausschließlich privat Versicherten oder Selbstzahlern offenstehen. Die Verbraucherzentrale setzte sich mit ihrer Klage durch, Doctolib legte jedoch Berufung ein.