Behandlungsfehler
Eine 63-jährige Ärztin muss sich vor dem Amtsgericht Augsburg wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Zwei Patienten starben nach ambulanten Eingriffen in ihrer Praxis. Laut Anklage reagierte sie in Notfällen unzureichend. Die Medizinerin räumt Dokumentationsfehler ein, bestreitet aber grobe Behandlungsfehler. Der Prozess wird fortgesetzt.

Wegen des Todes von zwei Patienten muss sich von heute (9.00 Uhr) an eine Ärztin vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Hintergrund seien ambulante Behandlungen in einer auf Endoskopie spezialisierten Praxis gewesen, erklärte ein Sprecher des Gerichtes. In beiden Fällen sei es zu Komplikationen gekommen. In dieser Situation habe laut Anklage das Notfallmanagement nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprochen.
Tod nach Magenspiegelung und Magenballon-Eingriff
Die Behandlungen der angeklagten Medizinerin fanden in den Jahren 2019 und 2020 in einer Augsburger Praxis statt. Die Patienten kamen wegen der Probleme dann noch in eine Klinik und wurden dort intensivmedizinisch versorgt. Die Krankenhausärzte konnten das Leben der zwei Patienten aber nicht mehr retten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass zuvor bereits von der Praxisärztin weitergehende Maßnahmen hätten eingeleitet werden müssen.
Die Frau ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Für das Verfahren sind zwei Verhandlungstage geplant.
Quellen
dpa