Gesetzesänderung

Mutterschutz nach Fehlgeburt ab 13. Schwangerschaftswoche gesetzlich geregelt

Ein neuer Gesetzesbeschluss bringt Veränderung für Betroffene: Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben nun Anspruch auf Mutterschutz. Die Regelung sieht gestaffelte Schutzfristen von zwei bis acht Wochen vor. Damit wird eine lang bestehende Lücke im Mutterschutzgesetz geschlossen – ein wichtiger Schritt für körperliche und seelische Erholung.

Embryonen auf dem Ultraschallbild: Darstellung typischer Entwicklungsstadien bis zur 13. Schwangerschaftswoche.
Erstmals gesetzlicher Mutterschutz nach Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche – ein Meilenstein für betroffene Frauen. (Andreas Arnold/dpa)

Ein bedeutender Schritt für Betroffene: Frauen erhalten ab sofort gesetzlichen Mutterschutz nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Berlin (dpa) – Schwangere, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben ab sofort Anspruch auf Mutterschutz. Die entsprechende Gesetzesänderung trat in der Nacht zum 1. Juni in Kraft.

Mit dem neuen Gesetz erhalten Frauen bei einer Fehlgeburt ab dem vierten Schwangerschaftsmonat erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung zu erholen. Kurz vor der Bundestagswahl hatte die rot-grüne Minderheitsregierung einem entsprechenden Gesetzentwurf der Union zur Neuregelung der Mutterschutzleistungen zugestimmt. 

Gesetzesreform: Mutterschutz nach Fehlgeburt ab SSW 13

Als Mutterschutzzeit gelten grundsätzlich die sechs Wochen vor sowie die acht Wochen nach der Geburt, in denen Frauen in der Regel nicht arbeiten. Im Falle von Fehlgeburten gab es diese Schutzfristen bislang nicht. 

Ab sofort gilt eine gestaffelte Regelung: Verliert eine Frau ihr Kind ab der 13. Schwangerschaftswoche, hat sie Anspruch auf eine Pause von zwei Wochen. Bei einem Verlust ab der 17. Schwangerschaftswoche sind sechs Wochen Erholung im Gesetz verankert, ab der 20. Schwangerschaftswoche sind acht Wochen Mutterschutz möglich. Wichtig dabei ist: Betroffene sind nicht dazu verpflichtet, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen und können im Falle einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche auch auf eine Erholungsphase verzichten.

Politisches Signal: Mehr Anerkennung für Betroffene

Bundesfrauenministerin Karin Prien bezeichnete den neuen gestaffelten Mutterschutz als «eine wichtige Errungenschaft». Sie erkenne an, in welcher schwierigen Lage sich Frauen befänden, die eine Fehlgeburt erleiden, sagte die CDU-Politikerin der dpa. «Die neue Regelung bietet betroffenen Frauen mehr Schutz und Erholung und stärkt zugleich ihre Selbstbestimmung.» 

Schätzungen zufolge ereignen sich in Deutschland jährlich etwa 6.000 Fehlgeburten zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil der Fehlgeburten – etwa 84.000 – erleiden Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle ist vorerst aber weiterhin kein Anspruch auf Mutterschutz vorgesehen.


Quellen

dpa