Gesellschaftliche Debatte um Abtreibungskosten

Schwangerschaftsabbruch: Mehrheit der Deutschen für Kostenübernahme

Die Mehrheit der Deutschen befürwortet, dass Krankenkassen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch übernehmen. Besonders Frauen sprechen sich für eine Reform aus. Die Bundesregierung prüft eine Ausweitung der Regelung – konkrete Schritte fehlen bislang.

Gesellschaftlicher Wandel: Mehrheit für Kassenleistung bei Schwangerschaftsabbruch. © Marijan Murat/dpa
Ungewollt Schwanger? Viele Deutsche fordern: Krankenkassen sollen die Abtreibungskosten übernehmen – die Politik steht unter Druck. © Marijan Murat/dpa

Die Krankenkassen sollten zumindest einen Teil der Kosten für Abtreibungen standardmäßig übernehmen – so sieht es die Mehrheit aller wahlberechtigten Bürger. Insgesamt 58% sprachen sich in einer YouGov-Umfrage für die Deutsche Presse-Agentur dafür aus. 37% der Befragten sind dafür, dass die Kassen immer die vollen Kosten übernehmen, 21% befürworten eine Kostenübernahme bis zu einem gewissen Betrag. Frauen sind stärker für solche Regelungen (61%) als Männer (54%).

Rund ein Drittel der Befragten (31%) hält die geltende Regelung für ausreichend, wonach die Kassen nur in Ausnahmefällen für Schwangerschaftsabbrüche aufkommen, etwa wenn es sich um medizinische Notfälle handelt, eine Vergewaltigung vorliegt oder bei sehr geringem Einkommen. Die Kosten für eine Abtreibung können bei mehreren Hundert Euro liegen.

Politik bleibt hinter Versprechen zurück

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen durch die Krankenkassen auszuweiten. Konkrete Pläne dazu liegen bisher nicht vor.

Beratungspflicht vor Abtreibungen

Abtreibungen sind in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, aber innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen straffrei, wenn die Frau sich zuvor hat beraten lassen. 57% finden in der Befragung diese Beratungspflicht (vollkommen oder eher) richtig. Auch nach einer Vergewaltigung oder wenn bestimmte medizinische Gründe vorliegen, sind Abbrüche möglich, ohne sich strafbar zu machen.


Quellen

dpa