EU-Beschluss

Neue Warnhinweise zu Estradiol/Nomegestrolacetat

Die Europäische Kommission hat die Zulassungsbedingungen für Arzneimittel mit Estradiol/Nomegestrolacetat geändert. Grund sind neue Erkenntnisse zu Wechselwirkungen mit bestimmten Hepatitis-C-Therapien, die zu Leberfunktionsstörungen führen können. Die aktualisierten Fachinformationen sollen die Patientensicherheit verbessern.

Kondome und Kontrazeptiva auf weißem Hintergrund
Neue EU-Vorgaben: Estradiol/Nomegestrolacetat darf bei gleichzeitiger Hepatitis-C-Therapie nur mit Vorsicht angewendet werden. (JPC-PROD/stock.adobe.com)

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Quellen

AkdÄ, basierend auf dem Durchführungsbeschluss der EC** vom 14.02.2025.