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Mord an Arzt in der Eifel: Prozess gegen Lebensgefährtin startet neu

|von dpa

Der Prozess gegen die frühere Lebensgefährtin des in Gerolstein getöteten Mediziners wird vor dem Landgericht Trier neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof sieht Klärungsbedarf bei der Frage, ob die Frau verpflichtet gewesen wäre, ihren Sohn an der tödlichen Tat zu hindern.

Rheinland-Pfalz, Trier: Die Lebensgefährtin (M) eines Gerolsteiner Arztes wird von Justizbediensteten zur Anklagebank geführt. Sie ist wegen gemeinschaftlichem Totschlag angeklagt.
Der Bundesgerichtshof bemängelte, dass die mögliche Pflicht der Angeklagten zum Eingreifen während der Tat nicht ausreichend geprüft wurde.(© Harald Tittel/dpa)

Ihr Sohn und dessen Halbbruder waren im August 2024 wegen Mordes zu hohen Jugend-Haftstrafen verurteilt worden: Der 18-Jährige bekam neun Jahre, der 17 Jahre alte Halbbruder sechs Jahre. Diese Urteile sind rechtskräftig. Die frühere Lebensgefährtin des Opfers erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten – wegen unterlassener Hilfeleistung und Brandstiftung. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Frau eine Verurteilung wegen Totschlags und siebeneinhalb Jahre Haft gefordert.

Tatablauf in Gerolstein: Frau war während der Tat im Haus

Der Arzt war Ende 2022 im Wohnhaus in Gerolstein (Kreis Vulkaneifel) getötet worden. Motiv soll gewesen sein, dass der 53-Jährige seit längerem übermäßig Alkohol getrunken habe – und es dann zu verbalen und körperlichen Übergriffen gekommen sei. Die jungen Männer haben laut Urteil den Mediziner mit einem Baseballschläger und Schraubenschlüssel von hinten attackiert und dann mit einem um den Hals gezogenen Kabelbinder erdrosselt. Die Angeklagte sei währenddessen im Haus gewesen und habe Teile der Tat mitbekommen. Danach vergruben die drei die Leiche in einem Wald bei Rockeskyll und setzten gemeinschaftlich das Auto, in dem der Tote transportiert wurde, in Brand.

Fazit

Die Neuverhandlung am Landgericht Trier wird zeigen, ob die frühere Lebensgefährtin des getöteten Arztes über die bisherige Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung und Brandstiftung hinaus auch wegen einer aktiveren Tatbeteiligung verantwortlich zu machen ist. Im Zentrum steht die rechtliche Bewertung einer möglichen Garantenpflicht gegenüber dem Opfer. Der Fall verdeutlicht zudem die hohe Belastung, die familiäre Gewaltdynamiken und Suchterkrankungen auch im Umfeld von Ärztinnen und Ärzten entfalten können.


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