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Verifizierung über die EFN (empfohlen)
Wenn Sie über eine Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) verfügen, können Sie diese im Reiter „EFN hinterlegen“ eingeben. Nach erfolgreicher Verifizierung wird Ihr Zugang dauerhaft freigeschaltet.
Berufsnachweis einreichen
Wenn Sie keine EFN verwenden möchten, können Sie Ihren Berufsnachweis (z. B. Approbationsurkunde oder einen vergleichbaren Berufsnachweis) per E-Mail an die angegebene Adresse senden. Die Prüfung erfolgt in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung und dauerhaften Zugang.
Selbstauskunft ausfüllen
Benötigen Sie kurzfristig Zugriff, können Sie über die Selbstauskunft bestätigen, dass Sie einem medizinischen Fachkreis gemäß § 2 HWG angehören. Nach Bestätigung erhalten Sie einen vorübergehenden Zugang für 14 Tage. In dieser Zeit empfehlen wir, zusätzlich Ihre EFN zu hinterlegen oder einen Berufsnachweis einzureichen, um den Zugang dauerhaft freizuschalten.
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