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Patientenmord vor Gericht

Patientenmörder Högel: Landgericht Oldenburg setzt Mindesthaftzeit auf 28 Jahre fest

|von dpa

85-facher Mord an Klinikpatienten, heimtückische Medikamenteninjektionen und ein erschüttertes Vertrauen in medizinische Einrichtungen – das Landgericht Oldenburg hat die Mindesthaftzeit für den Ex-Pfleger Niels Högel auf 28 Jahre festgesetzt. Eine Bewährungsaussetzung nach 15 Jahren lehnte das Gericht ab. Ob Högel 2037 tatsächlich freikommt, hängt von einem psychiatrischen Gutachten ab.

Justitia Statue hält Waage
Niels Högel wurde 2019 wegen 85-fachen Mordes an Klinikpatienten verurteilt – nun steht fest, dass er mindestens 28 Jahre in Haft bleiben muss. (© AA+W/stock.adobe.com)

Der Patientenmörder Niels Högel muss mindestens 28 Jahre in Haft bleiben. Das hat das Landgericht Oldenburg am vergangenen Dienstag geurteilt, wie es jetzt mitteilte. Die besondere Schwere der Schuld gebiete eine Verbüßung von mindestens 28 Jahren hinter Gittern. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Celle eingelegt werden.

Das Landgericht Oldenburg hatte Högel 2019 wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er soll seinen Opfern in den Jahren 2000 bis 2005 an Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst unterschiedliche Medikamente gespritzt haben, um sich bei einer anschließenden Reanimierung als Retter zu präsentieren. Viele Patienten überlebten das nicht.

Besondere Schwere der Schuld: Warum eine frühere Entlassung ausscheidet

Das Gericht lehnte es den Angaben nach ab, dass Högels Strafe nach 15 Jahren im Gefängnis zur Bewährung ausgesetzt wird. Das ist bei lebenslangen Freiheitsstrafen üblicherweise nur möglich, wenn keine besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Högel, der bereits seit 2009 wegen anderer Urteile in dem Fall in Haft sitzt, hatte beantragt, die Mindestzeit zu bestimmen, die er in Haft verbringen muss. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin 28 Jahre gefordert – so wie es das Gericht nun auch entschieden hat.

85-facher Mord an Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst

Das Gericht begründete seine Entscheidung neben den Taten auch mit der Persönlichkeit und Entwicklung Högels seit der Verurteilung, wie es in einer Mitteilung hieß. Besonders erschwerend für den ehemaligen Pfleger sei die Zahl der Taten gewertet worden, sowie dass die meisten heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen durchgeführt wurden. Auch dass Högels Taten das Vertrauen in medizinische Einrichtungen erschüttert haben, sei berücksichtigt worden.

Freilassung 2037? Psychiatrisches Gutachten entscheidet

Ob Högel tatsächlich nach 28 Jahren, also 2037 freikommt, muss noch entschieden werden. Auch eine längere Haftunterbringung sei möglich. Vor einer möglichen Haftentlassung werde durch ein psychiatrisches Gutachten geprüft, ob der Verurteilte weiterhin gefährlich ist.


Quellen

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