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Bundesgerichtshof

Falscher Notfallsanitäter: Revision gegen zehn Jahre Haft beim BGH

Der 30-Jährige hatte sich mit gefälschten Dokumenten Einsätze im Rettungsdienst erschlichen – ein Patient starb. Nun liegt der Fall beim Bundesgerichtshof: Die Verteidigung legte Revision aus formellen und materiellen Gründen ein. Der Vorsitzende Richter sprach von „gemeingefährlicher Hochstapelei“.

Nordrhein-Westfalen, Kleve: Der Angeklagte (r) sitzt im Gerichtssaal und bekommt die Handschellen abgenommen. Er soll sich mit gefälschten Urkunden eine Anstellung als Notfallsanitäter erschlichen und Patienten durch falsche Behandlung in Gefahr gebracht haben. Ein Patient ist gestorben. Die Anklage lautet Totschlag, gefährliche Körperverletzung sowie Urkundenfälschung.
Falscher Notfallsanitäter zu zehn Jahren Haft verurteilt: Der 30-Jährige hatte sich mit gefälschten Dokumenten Einsätze im Rettungsdienst erschlichen – nun prüft der BGH die Revision. (© Fabian Strauch/dpa)

Falscher Notfallsanitäter: Revision gegen zehnjährige Haftstrafe

Ein vermeintlicher Notfallsanitäter, der ohne die erforderliche Qualifikation bei zahlreichen Einsätzen tätig gewesen ist, hat gegen seine Verurteilung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe Revision eingelegt. Das Landgericht Kleve hatte den Mann am 23. Juli wegen Totschlags, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Urkundenfälschung verurteilt.

Gefälschte Dokumente führten zu tödlichem Einsatz

Der 30-Jährige hatte sich laut Urteil mit gefälschten Dokumenten immer wieder Einsätze als Rettungssanitäter und Notfallsanitäter erschlichen. Ein Fall endete 2025 tödlich für einen Patienten. Die schwerwiegenden Fehlhandlungen des Angeklagten hätten den Tod dieses Mannes im August 2025 in Kamp-Lintfort herbeigeführt, hatte der Vorsitzende Richter betont. Er sprach von einer «gemeingefährlichen Hochstapelei» und «einer Art Größenwahn». Die Verurteilung sei «haarscharf am Mord vorbei» erfolgt.

BGH entscheidet über Annahme der Revision

Das Urteil sei nicht rechtskräftig, der Angeklagte habe beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt, sagte nun ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage. Der BGH müsse entscheiden, ob er die Revision annehme oder abweise. Die Verteidigung des 30-Jährigen habe die Revision aus formellen und materiellen – also inhaltlichen – Gründen eingelegt, schilderte der Sprecher in Kleve.


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