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Krebsarzt vor Gericht

Krebsmedikamente-Betrug: Onkologe zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

Ein Hamburger Onkologe hat sich mit einem Apotheker und einem Unternehmensberater auf lukrative Rezeptvereinbarungen für teure Zytostatika eingelassen und dafür knapp 972.000 Euro kassiert. Das Landgericht Hamburg verurteilte den 65-Jährigen wegen Bestechlichkeit und bandenmäßigen Betrugs zu viereinhalb Jahren Haft und ordnete die Einziehung der Taterträge an.

En Onkologe, ein Apotheker und ein Unternehmensberater vor dem Hamburger Landgericht
Krebsarzt wegen Betrugs mit Zytostatika-Rezepten zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt – Landgericht Hamburg zieht knapp 972.000 Euro Taterträge ein. Im Prozess um Bestechung in Zusammenhang mit teuren Krebsmedikamenten stehen ein Onkologe, ein Apotheker und ein Unternehmensberater vor dem Hamburger Landgericht. (© Marcus Brandt/dpa)

Hamburger Onkologe kassierte für Zytostatika-Rezepte

Wegen Bestechlichkeit und bandenmäßigen Betrugs im Zusammenhang mit teuren Krebsmedikamenten hat das Landgericht Hamburg einen Arzt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung der Taterträge in Höhe von knapp 972.000 Euro bei dem 65-Jährigen an, wie eine Sprecherin mitteilte. In die Gefängnisstrafe flossen Strafen aus einem früheren Verfahren mit ein.

Der bereits vorbestrafte Onkologe aus Reinbek hatte nach Überzeugung des Gerichts mit einem Harburger Apotheker eine Vereinbarung getroffen, nach der dieser Rezepte für die Zubereitung hochpreisiger Krebsmedikamente – sogenannte Zytostatika – erhalten sollte. Dafür habe der Arzt finanzielle Vorteile erhalten.

Eine entsprechende Vereinbarung gab es demnach auch mit einem Unternehmensberater, der Verbindungen zu einer Apotheke in Aschaffenburg unterhielt.

Bewährungsstrafe für Unternehmensberater, Verfahren gegen Apotheker eingestellt

Der 66 Jahre alte Unternehmensberater wurde den Angaben zufolge von der Kammer bereits in der vergangenen Woche in einem abgetrennten Verfahren wegen Bestechung im Gesundheitswesen zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das Verfahren gegen den mitangeklagten Apotheker war bereits im Juli gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt worden.


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