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Vorschläge zur Entschärfung

Sanofi bietet EU-Kommission Zusagen im Kartellverfahren zu Grippeimpfstoff an

|von dpa

Im Streit um die Vermarktung von Grippeimpfstoffen geht Sanofi auf die EU-Kommission zu. Der Pharmakonzern schlägt Änderungen an seiner Kommunikation in Deutschland und Frankreich vor, nachdem Brüssel den Verdacht geprüft hatte, der Sanofi-Impfstoff sei gegenüber einem Konkurrenzprodukt irreführend als überlegen dargestellt worden. Nun können Betroffene und Interessierte zu den Vorschlägen Stellung nehmen.

Impfstoff-Ampullen mit Spritze
Die EU-Kommission prüft Sanofis Kommunikation zum Grippeimpfstoff Efluelda im Vergleich zu Fluad. (© K. Oborny/Thieme)

Der französische Pharmakonzern Sanofi hat Veränderungen in seiner Kommunikation zu seinem Grippeimpfstoff Efluelda® vorgeschlagen, um europäischen Wettbewerbsbedenken zu begegnen. Das teilt die EU-Kommission mit und fordert alle Interessierten auf, ihre Stellungnahmen bis zum 21. August einzureichen. Dabei geht es in der Regel um Unternehmen oder Organisationen mit wirtschaftlichen oder rechtlichen Interessen. Die Behörde muss ihnen dazu Gelegenheit geben, bevor sie entscheidet, ob Sanofis Zusagen verpflichtend werden.

EU prüft Vorwürfe gegen Impfstoffwerbung

Die Brüsseler Behörde prüft derzeit, ob Sanofi seit 2024 den eigenen Grippeimpfstoff Efluelda® in Deutschland und Frankreich mit falschen oder irreführenden Behauptungen als der Konkurrenz Fluad® überlegen dargestellt und dabei seine Marktmacht ausgenutzt hat. Damit könnte das Unternehmen gegen europäisches Kartellrecht verstoßen haben. Sanofi wies die Vorwürfe im Juni zurück.

Zusagen, kein Schuldeingeständnis

Das Unternehmen schlägt nach Angaben der EU-Kommission unter anderem vor, auf seiner deutschen Webseite 2 Jahre lang eine Erklärung zu veröffentlichen. Darin werde klargestellt, dass die deutsche Ständige Impfkommission (Stiko) beide Impfstoffe für ältere Menschen gleichermaßen empfohlen habe. Außerdem wolle Sanofi den Hinweis auf die aktuelle Stiko-Empfehlung 4 Jahre lang in deutsche Werbematerialien aufnehmen. Sanofi würde zudem gegenüber medizinischen Fachkräften die geltenden nationalen Impfempfehlungen nicht infrage stellen, kritisieren oder ihnen widersprechen.

Sanofi reagiert mit den Verpflichtungsvorschlägen auf vorläufige wettbewerbsrechtliche Bedenken der EU-Kommission aus dem Juni. Die Behörde kann das Unternehmen mit Hauptsitz in Paris rechtlich dazu verpflichten, sie einzuhalten. Damit wäre keine Entscheidung verbunden, ob ein Verstoß gegen EU-Kartellvorschriften vorliegt.

Millionenrisiko bei Nichteinhaltung

Falls Sanofi verbindliche Verpflichtungszusagen nicht einhalten würde, könnte die EU-Kommission eine Geldbuße von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes verhängen oder ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 5% des Tagesumsatzes für jeden Tag der Nichteinhaltung. Die Kommission hatte wegen des Verdachts im vergangenen September Räumlichkeiten des Konzerns in Deutschland und Frankreich durchsucht.


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