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Baby stirbt nach Hausgeburt in Neu‑Ulm: Mutter und Großmutter angeklagt

|von dpa

Bei einer Hausgeburt in Schwaben starb ein Neugeborenes, nun stehen die 30‑jährige Mutter und ihre 58‑jährige Mutter vor dem Amtsgericht Neu‑Ulm (AG Neu‑Ulm) wegen fahrlässiger Tötung. Laut Anklage war bekannt, dass das Kind in Beckenlage lag, dennoch wurde keine ärztliche Hilfe angefordert; erst etwa eine halbe Stunde nach der Geburt wurde der Notarzt gerufen. Das Baby wurde noch ins Krankenhaus gebracht, verstarb jedoch am Folgetag.

Gerichtssaal
Vor dem Amtsgericht Neu‑Ulm (AG Neu‑Ulm) müssen sich Mutter und Großmutter wegen des Todes eines Neugeborenen nach einer Hausgeburt verantworten.(© aerogondo/stock.adobe.com)

In Neu-Ulm beginnt der Prozess gegen eine Mutter und ihre Mutter, nachdem ein Neugeborenes nach einer geplanten Hausgeburt ohne ärztliche Begleitung starb. Trotz bekannter Beckenlage des Babys wurde kein Mediziner hinzugezogen. Erst eine halbe Stunde nach der Geburt wurde ein Notarzt alarmiert – zu spät, um das Leben des Kindes zu retten.

Aufgrund einer misslungenen Hausgeburt soll in Schwaben das Neugeborene zu Tode gekommen sein. Die 30 Jahre alte Mutter des Kindes sowie deren 58 Jahre alte Mutter müssen sich deswegen heute (13.00 Uhr) vor dem Amtsgericht in Neu-Ulm wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Vorwurf: Fahrlässige Tötung nach geplanter Hausgeburt

Die beiden Frauen hatten laut der Anklage die Hausgeburt ohne ärztliche Hilfe geplant. Obwohl beim Einsetzen der Wehen bekannt war, dass das Kind in einer schwierigen Beckenlage war, sollen die Frauen weiter keinen Mediziner alarmiert haben.

Auch unmittelbar nach der Geburt des leblosen Säuglings sei keine Hilfe verständigt worden. Erst eine halbe Stunde später sei der Notarzt gerufen worden. Das Baby kam dann noch in eine Klinik, wo der kleine Junge aber am Folgetag starb.


Quellen

dpa

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