Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) drohende Versorgungslücken für über 9 Millionen Menschen mit Diabetes. In DDG zertifizierten Kliniken könnten laut aktuellen Daten jährlich rund 1.140 Leben gerettet werden – doch pauschale Sparvorgaben gefährden spezialisierte Strukturen in Praxen und Krankenhäusern.
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz darf nicht zum Versorgungskiller werden
Stethoskop auf Euro-Scheinen: Die DDG warnt, dass das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die spezialisierte Diabetesversorgung in Kliniken und Praxen gefährden könnte. (© Urheber/stock.adobe.com)
Aktuelle Insolvenznachrichten aus dem Krankenhausbereich zeigen: Der massive, wirtschaftliche Druck, ausgelöst durch das desaströs wirkende und weiterhin nicht reformierte Fallpauschalensystem, betrifft nicht mehr nur kleinere Häuser in ländlichen Regionen. Auch große, versorgungsrelevante Kliniken in Ballungsräumen können in Schieflage kommen. Damit geraten genau jene Einrichtungen unter Druck, die durch die Krankenhausreform eigentlich gestärkt werden sollten: Häuser mit Erfahrung, Fachabteilungen und Versorgungsauftrag für komplexe Behandlungen.
„Wenn Kliniken und Praxen unter Sparzwang geraten, trifft das nicht abstrakte Strukturen. Es trifft Menschen, die auf eingespielte Teams, Erfahrung und sichere Abläufe angewiesen sind.“
— Prof. Dr. Julia Szendrödi, Heidelberg, DDG Präsidentinft
Für Menschen mit Diabetes ist das besonders relevant. Denn die Erkrankung begleitet viele von ihnen über Jahre und betrifft fast alle Bereiche der Medizin: Notaufnahmen, Stationen, Operationssäle, Geburtshilfe, Nierenmedizin, Gefäßmedizin und Rehabilitation. Viele Betroffene haben Begleiterkrankungen oder akute Komplikationen. Wird die diabetologische Expertise in Kliniken geschwächt, kann das die Behandlung an vielen Stellen verschlechtern.
„Menschen mit Diabetes dürfen in der aktuellen Finanzdebatte nicht unter die Räder kommen. Beitragssatzstabilität darf nicht dazu führen, dass Patientinnen und Patienten schwerer Zugang zu Behandlung, Schulung und moderner Technik bekommen.“
— Dr. Tobias Wiesner, Leiptzig, DDG Vizepräsident
Kurz und knapp: Das fordert die DDG
Praxen, Medizinische Versorgungszentren, Klinikambulanzen und Diabeteszentren brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, damit pauschale Sparvorgaben die Versorgung nicht ausbremsen.
Höhere Zuzahlungen dürfen nicht dazu führen, dass Menschen mit Diabetes aus Kostengründen auf Verordnungen für Insulin, Sensoren, Teststreifen, Pumpenzubehör oder Schulungen und Termine verzichten.
Digitale Diabetesprogramme, Telemedizin, kontinuierliche Glukosemessung und neue sektorenübergreifende Versorgungsmodelle dürfen nicht durch Kürzungen und Mengenabschläge ausgebremst werden.
Praxen und Kliniken müssen Diabetologinnen und Diabetologen sowie Diabetesberaterinnen und Diabetesberater ausbilden und langfristig binden können.
Nachweislich qualitätsgesicherte diabetologische Versorgungsstrukturen müssen bei der Krankenhaus- und Vergütungsreform gezielt berücksichtigt und weiterentwickelt werden
Zertifizierte Kliniken senken Mortalität bei Diabetes
Wie wichtig spezialisierte Strukturen sind, zeigen kürzlich veröffentlichte Daten zur stationären Diabetesversorgung in zertifizierten und nicht-zertifizierten Klinken [1]: Es ergab sich eine höhere Mortalität für Menschen mit Diabetes, die in Kliniken ohne Diabeteszertifizierung behandelt wurden. Wären sie alle in DDG zertifizierten Kliniken behandelt worden, könnten pro Jahr etwa 1.140 Leben gerettet werden. Gerade bei akuten Diabeteskomplikationen wie diabetischer Ketoazidose und schweren Unterzuckerungen zeigte sich ein Vorteil zertifizierter Kliniken.
„Die aktuellen Daten zeigen, dass qualitätsgesicherte diabetologische Strukturen wirksam sind. Die Aufgabe der Gesundheitspolitik muss daher sein, diese nachweislich erfolgreichen Versorgungsmodelle nicht nur zu erhalten, sondern gezielt weiter auszubauen. Sie kann darüber entscheiden, ob Komplikationen rechtzeitig erkannt werden, ob Menschen mit Diabetes sicher durch einen Klinikaufenthalt kommen und ob nach der Entlassung die weitere Versorgung gelingt.“
— Prof. Dr. Julia Szendrödi, Heidelberg, DDG Präsidentin
Widerspruch zwischen Krankenhausreform und Sparvorgaben
Der Bundesrat und zahlreiche Fachverbände haben im Gesetzgebungsverfahren auf die Gefahr einer Unterfinanzierung hingewiesen. Die DDG teilt die Sorge, dass kurzfristige Einsparungen die Versorgung chronisch kranker Menschen schwächen könnten. Krankenhäuser brauchen Planungssicherheit, wenn sie spezialisierte Teams vorhalten, Behandlungswege koordinieren und Komplikationen früh erkennen sollen.
Die Krankenhausreform sollte Versorgungsqualität bündeln und spezialisierte Standorte stärken. Wenn nun auch solche Einrichtungen wirtschaftlich unter Druck geraten, entsteht ein Widerspruch: Einerseits sollen leistungsfähige Strukturen mehr Verantwortung übernehmen. Andererseits drohen neue finanzielle Vorgaben genau diese Strukturen zu schwächen.
„Menschen mit Diabetes brauchen verlässliche Anlaufstellen – in der Fläche ebenso wie in Kliniken der Maximal- und Schwerpunktversorgung. Es darf nicht von der Postleitzahl abhängen, ob Patientinnen und Patienten Zugang zu diabetologischer Kompetenz haben.“
— Dr. Tobias Wiesner, Leipzig, DDG Vizepräsident
Forderungen der DDG zur Nachschärfung des Gesetzes
Die DDG fordert deshalb, das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) mit Blick auf die Versorgung chronisch kranker Menschen nachzuschärfen und die Versorgung von Menschen mit Diabetes gezielt zu schützen. Pauschale Sparvorgaben dürfen spezialisierte Praxen, Klinikambulanzen, Diabeteszentren und zentrale Krankenhäuser nicht schwächen. Auch die Ambulantisierung kann nur gelingen, wenn der ambulante Bereich dafür ausreichend finanziert und personell ausgestattet ist. Mit ihren zertifizierten Einrichtungen zeigt die DDG bereits heute, wie qualitätsgesicherte Diabetesversorgung gelingen kann. Wer diese Strukturen stärkt, verhindert Komplikationen und spart langfristig Kosten.