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Debatte im Bundestag

Organspende: Widerspruchsregelung kommt erneut in den Bundestag

Erwachsene sollen künftig automatisch als Organspender gelten, sofern sie nicht aktiv widersprechen – so sieht es ein neuer Gesetzentwurf im Bundestag vor. Es ist der dritte Anlauf für die umstrittene Widerspruchsregelung. Eine zweite Abgeordnetengruppe hält dagegen und setzt auf verpflichtende Aufklärung statt stillschweigender Zustimmung.

Organspende
Organspende: Widerspruchsregelung im Bundestag – Debatte um automatische Spendebereitschaft nach dem Tod. (© Anna Ross/dpa)

Widerspruchsregelung soll Organspende zum Regelfall machen

Im Ringen um mehr lebensrettende Organspenden startet ein neuer Anlauf für eine weitreichende Änderung der Spenderegeln. Im Bundestag bringt eine Abgeordnetengruppe einen Entwurf für eine Umstellung auf die Widerspruchsregelung ein. Das hieße für Erwachsene: Jeder gilt automatisch zunächst als Organspender nach dem Tod – außer man widerspricht dem aktiv. Bisher ist für Entnahmen eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Doch es gibt auch einen Gegenvorschlag. Abgestimmt wird im Parlament noch nicht.

Für die Befürworter der Widerspruchsregelung ist es schon der dritte Anlauf – nachdem eine erste Initiative 2020 im Bundestag scheiterte und eine zweite wegen der vorgezogenen Wahl 2025 nicht mehr zur Abstimmung kam.

Was die Befürworter wollen

Die Gruppe mit Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen argumentiert, dass viele Verbesserungen in den vergangenen Jahren keine entscheidende Steigerung der Spendezahlen bewirkt hätten. Eine Spende solle daher zum «Regelfall» werden. Dafür sollen Organentnahmen bei volljährigen und einwilligungsfähigen Menschen künftig auch dann zulässig sein, wenn man «nicht widersprochen» hat. Vorgesehen ist verstärkte Aufklärung. Zu den Unterstützern gehören die Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD). Im Bundestag liegt daneben auch ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor, der auf die Einführung einer Widerspruchsregelung zielt.

Gegenentwurf setzt auf aktive Entscheidung statt Schweigen

Auch eine zweite fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe will zu mehr Organspenden kommen, aber über mehr Aufklärung und Aufforderungen zum Entscheiden. Sie stellt sich strikt gegen die Widerspruchsregelung. «Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden», lautet ein Kernargument. Das Recht auf Selbstbestimmung schließe auch ein, keine Entscheidung zu treffen, ohne dass persönliche Konsequenzen folgen. Mit einem Antrag zielt die Gruppe unter anderem darauf, dass alle Bürgerinnen und Bürger «zeitnah» nach dem 18. Geburtstag aufgefordert werden, sich zu ihrer Spendebereitschaft zu äußern und ihren Willen festzuhalten – neben Ja und Nein auch «unentschieden».

Mehrheitsverhältnisse im Bundestag noch offen

Der Gesetzentwurf pro Widerspruchsregelung wird zur Einbringung von 254 Abgeordneten unterstützt – der Contra-Antrag von zunächst 58 Abgeordneten. Welche Mehrheitsverhältnisse sich am Ende im Bundestag mit seinen insgesamt 630 Abgeordneten herausbilden, muss sich in den kommenden Monaten aber noch zeigen. Zur ersten Lesung gibt es nun erst einmal noch eine Aussprache, und zwar wie oft bei ethischen Fragen ohne die sonst üblichen Fraktionslinien. Als nächstes folgen Ausschussberatungen über die Initiativen.

Spenderzahlen steigen – doch 8.200 Menschen warten weiter

Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten werden seit langem dringend benötigt. Im vergangenen Jahr gaben 985 Menschen nach dem Tod ein Organ oder mehrere Organe für andere frei, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Dies war der höchste Stand seit 2012. Zugleich standen Ende 2025 aber 8.200 Menschen auf Wartelisten. Generell gilt es als Problem, dass viele – allgemein gesehen – positiv zu Organspenden stehen, dann aber keinen Willen dazu festhalten.

Organspendeausweis, Patientenverfügung und Online-Register

Dokumentieren kann man ein prinzipielles Ja oder Nein zu einer Organspende nach dem Tod auf einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder anders auf Papier. Seit März 2024 geht es auch online: Auf dem Portal www.organspende-register.de kann man ab dem Alter von 16 Jahren seine Haltung digital dokumentieren. Aktuell gibt es knapp 633.000 Erklärungen, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Betreiber mitteilte. Dabei stimmten 82% Organentnahmen uneingeschränkt zu, möglich ist es auch nur für bestimmte Organe. Einen Widerspruch hinterlegten 8,7%.

Fazit

Die erneute Debatte um die Widerspruchsregelung markiert einen zentralen Wendepunkt in der Organspende-Politik. Für die ärztliche Praxis bleibt die Aufklärung von Patienten zur individuellen Willensbekundung – ob auf dem Ausweis, in der Patientenverfügung oder im Online-Register – ein wichtiger Baustein. Unabhängig vom Ausgang der parlamentarischen Beratungen bleibt der Bedarf an Spenderorganen angesichts von 8.200 Wartenden dringlich.


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