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Stellungnahme der AkdÄ zu Nivolumab bei Leberzellkarzinom

Stellungnahme der AkdÄ zur frühen Nutzenbewertung § 35a SGB V von Nivolumab – neues Anwendungsgebiet: Leberzellkarzinom, nicht resezierbar oder fortgeschritten, Erstlinie, Kombination mit Ipilimumab.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) nimmt Stellung zur frühen Nutzenbewertung von Nivolumab bei Leberzellkarzinom. (© cassis/stock.adobe.com)

Die AkdÄ sieht einen Zusatznutzen als nicht belegt an.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Übersicht zum Wirkstoff (Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ):

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