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Nutzenbewertungen

G-BA-Nutzenbewertungen aus dem Juni 2026

|von Redaktion Thieme Praxis

Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.

Holzwaage mit Würfeln
Im Juni 2026 liegen unter anderem neue Bewertungen und Erkenntnisse zum Mantelzelllymphom vor. (© Cagkan/stock.adobe.com)

In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die im Monat Juni veröffentlichten G-BA-Beschlüsse.

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