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Reformdruck und fehlende Transparenz

Pflegereform und Kassenbeiträge: Was Ärzte ihren Patienten jetzt erklären sollten

Minister Linnemann plant eine Strukturkommission gegen den drohenden Kollaps der Pflegeversicherung, gleichzeitig entfällt die Informationspflicht der Krankenkassen bei Beitragserhöhungen. Warum Praxen ihre Patienten jetzt aktiv über Sonderkündigungsrecht und Reformfolgen aufklären sollten.

Carsten Linnemann (CDU), Bundesgesundheitsminister, sitzt im Bundestag auf der Regierungsbank bei den Beratungen zum Bundeshaushalt
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will mit einer neuen Strukturkommission eine umfassende Pflegereform auf den Weg bringen – parallel entfällt für Krankenkassen die Pflicht, Versicherte über steigende Zusatzbeiträge zu informieren. (© Michael Brandt/dpa)

Strukturreform in der Pflege: Kommission soll Kollaps abwenden

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann plant eine umfassendere Pflegereform und will dazu eine Expertenkommission einsetzen. «Unser Pflegesystem ist, wie es jetzt organisiert ist, nicht zukunftsfest», sagte der CDU-Politiker der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung». Wenn man es nicht grundlegend umbaue, werde es in den Dreißigerjahren kollabieren. Daher werde er eine «Strukturkommission» ins Leben rufen. «Ziel ist, dass wir auf Basis ihrer Vorschläge im kommenden Jahr eine strukturelle Pflegereform bekommen.»

Die schwarz-rote Koalition arbeitet schon an einer Reform, um ein für 2027 erwartetes Defizit der Pflegeversicherung von acht Milliarden Euro zu decken und allgemeine Beitragserhöhungen zu vermeiden. Ein Entwurf von Linnemanns Vorgängerin Nina Warken (CDU) sieht Ausgabenbremsen und Mehreinnahmen vor. «Jetzt verhandeln wir mit Hochdruck, um noch im September das Kabinett zu erreichen», sagte der Minister. Er hatte schon signalisiert, bisher angepeilte Kürzungen bei Renteneinzahlungen für pflegende Angehörige herauszunehmen.

Krankenversicherungs-Kommission als Vorbild

Die angekündigte Pflegekommission soll sich das System grundsätzlich anschauen, wie der Minister deutlich machte. «Ich möchte eine Kommission, in der, wie beim Thema Gesundheit, auch unabhängige Fachleute, Wissenschaftler sitzen.» Warken hatte die nun anstehende Pflegereform bereits in einer vorgeschalteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitet. Für das schon beschlossene Sparpaket bei den Gesundheitsausgaben hatte das Ministerium ebenfalls Vorschläge einer Expertenkommission eingeholt. Ein zweiter Bericht mit Empfehlungen für weitergehende Reformen wird für Dezember erwartet.

Patientenvertreter mahnten zügige Verbesserungen an. Ein zukunftssicheres und generationengerechtes Pflegesystem scheitere nicht an Erkenntnismangel, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Die Ankündigung einer weiteren Kommission koste wertvolle Zeit.

«Es braucht eine Reform aus einem Guss anstelle ständiger Flickschusterei.»

Kritik an neuer Kommission und Ruf nach Praxisnähe

Der Sozialverband Deutschland begrüßte, dass Linnemann sich offen für das Urteil von Fachleuten zeige. Es komme aber auf die Besetzung der Kommission an, sagte Vorstandschefin Michaela Engelmeier. «Wissenschaftliche Expertise ist sicher wichtig, die Praxissicht der Betroffenen darf jedoch nicht fehlen.» Daher sollten auch Verbände in die Arbeit der Kommission einbezogen werden.

Private Altenpflegeanbieter mahnten einen Ausbau von Kapazitäten an. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege, Thomas Greiner, sagte: «Und täglich grüßt die Pflegekommission.» Pflegebedürftige bräuchten aber Plätze, keine Papiere. «Die Kommission soll keine Luftschlösser bauen, sondern den Bau und Betrieb von Pflegeheimen erleichtern.» Wenn schon eine Kommission komme, brauche sie vom Minister als Vorgabe gute und sichere Pflege für alle.

Was Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten jetzt sagen sollten

Beide Reformbaustellen – Pflegekommission und stille Beitragsanpassungen – werden schon bald in den Sprechstunden ankommen. Faire Patientenaufklärung heißt hier nicht politische Bewertung, sondern verlässliche Orientierung. Sinnvoll ist ein kurzer Hinweis, dass sich Leistungen und Zuzahlungen in der Pflegeversicherung in den kommenden Monaten ändern können und dass insbesondere pflegende Angehörige laufend die Informationen der Pflegekasse und der Beratungsstellen verfolgen sollten.

Beim Thema Zusatzbeitrag lohnt der aktive Hinweis, dass Kassen ihre Versicherten nicht mehr verpflichtend per Brief informieren müssen. Wer eine Beitragserhöhung übersieht, verliert womöglich das Sonderkündigungsrecht. Praxen können ihre Patientinnen und Patienten – vor allem chronisch Kranke und ältere Menschen mit geringer Online-Affinität – gezielt darauf hinweisen, regelmäßig Gehaltsabrechnung, Renteninformation oder das Kundenportal ihrer Kasse zu prüfen. Ein Merkblatt im Wartezimmer oder ein knapper Hinweis am Empfang kann Fehlentscheidungen und späteren Ärger verhindern, ohne die Praxis mit Beratungsaufwand zu überfrachten.

Zusatzbeiträge: Informationspflicht der Kassen gestrichen

Parallel zur Pflegedebatte wächst der Druck auf gesetzlich Versicherte an einer anderen Stelle: Wenn die Krankenkasse teurer wird, ärgert das viele Versicherte. Doch wie leicht bekommt man das künftig überhaupt noch mit – auch, um vielleicht schnell zu einer anderen zu wechseln? Bisher mussten die Kassen bei Beitragsanhebungen Millionen Briefe verschicken und eigens darauf hinweisen. Die Pflicht ist jetzt aber gestrichen worden, wogegen die Verbraucherzentralen scharf protestieren.

«Es ist ein Unding, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren müssen», sagte die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, der Deutschen Presse-Agentur.

«Die Bundesregierung muss diesen Fehler korrigieren», forderte Pop. Die Streichung ist Teil des gerade in Kraft getretenen Sparpakets der schwarz-roten Koalition bei den Gesundheitsausgaben, das Beitragsanhebungen im nächsten Jahr vermeiden soll. Begründet wurde das Aus der Informationspflicht mit dem Ziel der Entbürokratisierung und dem Heben aller Einsparpotenziale. Für die 58,6 Millionen zahlenden Mitglieder der gesetzlichen Kassen bedeutet das, künftig selbst darauf zu achten, ob und wie sich Zusatzbeiträge verändern.

Sonderkündigungsrecht: Frist droht unbemerkt zu verstreichen

Dass man es nicht zu spät bemerkt, kann dabei wichtig sein. Denn bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dann entfällt die sonst geltende Vorgabe, dass man mindestens zwölf Monate an seine aktuelle Kasse gebunden ist. Nutzen muss man das Sonderrecht aber bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt – also zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung zum 1. Januar bis zum 31. Januar.

Verbraucherschützerin Pop warnte: «Im schlimmsten Fall bemerken Versicherte die Beitragserhöhung erst, wenn ihr Nettogehalt geringer ausfällt.» Dann greife das Sonderkündigungsrecht möglicherweise aber bereits nicht mehr. Dabei haben laut einer Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale-Bundesverbands 76 Prozent der Befragten nach eigenen Angaben bisher gar nicht davon gehört, dass die Kassen Versicherte nicht mehr über Erhöhungen informieren müssen.

Den Zusatzbeitrag setzt jede Kasse nach ihrer Finanzlage für ihre Mitglieder fest. Im Schnitt liegt er derzeit bei 3,1 Prozent – die Spanne reicht aber von 2,18 bis 4,39 Prozent. Zum Gesamtbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört außerdem der allgemeine Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.

Ein bis zwei Euro für jeden Brief

Mit dem Aus der Informationspflicht bleibt den Kassen nun einiger Aufwand erspart. Bisher fielen pro Schreiben nach Branchenschätzungen mit Druck und Versand zwischen ein und zwei Euro an. Das kann dann einige Millionen kosten.

Prinzipiell informieren wollen große Kassen aber auch ohne die Pflicht, wie sie auf Anfrage mitteilten. Bei der Techniker Krankenkasse hieß es, sollte sich der Zusatzbeitrag ändern, «werden wir unsere Versicherten natürlich auf unseren Kanälen, zum Beispiel auf der Webseite, ausführlich darüber informieren». Die elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) planen, ihre Mitglieder weiterhin transparent zu informieren – vorrangig über die Website aok.de, aber auch über andere Kanäle wie Mitgliederzeitschriften, wie der Bundesverband mitteilte.

Bei der Barmer hieß es, Transparenz und Information blieben unabhängig von gesetzlichen Änderungen sehr wichtig. Deshalb werde man verschiedene Kanäle wie die Homepage für Informationen zum Beitragssatz nutzen. Die DAK-Gesundheit teilte mit, man wolle wie in der Vergangenheit für eine offene und transparente Kommunikation sorgen. Dabei werde man einen effizienten und zielgerichteten Einsatz aller möglichen Kommunikationskanäle prüfen.

Informationen künftig auch digital?

Pop forderte, die Bundesregierung müsse die Kassen wieder dazu verpflichten, ihre Versicherten grundsätzlich per Brief über steigende Zusatzbeiträge zu informieren. Wer den digitalen Weg bevorzuge, sollte alternative Möglichkeiten wie E-Mail oder ein elektronisches Kundenpostfach wählen können. «Eine Information über die Webseite der Krankenkassen reicht auf keinen Fall aus

Laut der Umfrage im Auftrag des Verbands besuchen 41 Prozent der Befragten die Internetseite ihrer Kasse normalerweise nie – und zusammen 30 Prozent machen es einmal im Jahr oder seltener als einmal im Jahr. Befragt wurden den Angaben zufolge vom Institut Forsa im Rahmen einer repräsentativen Telefonumfrage zu mehreren Themen vom 27. August bis 31. August 1.087 gesetzlich Versicherte oder Mitversicherte ab 18 Jahren.

«Teures Täuschungsmanöver» aus Versichertensicht

Viel Zustimmung gibt es der Umfrage zufolge für aktive Benachrichtigungen durch die Kassen. Eine Information ausschließlich per Brief fänden demnach 84 Prozent der Befragten angemessen, per E-Mail 43 Prozent und über eine Push-Benachrichtigung der Kassen-App 19 Prozent.

Eine Wiedereinführung der Info-Pflicht forderte auch BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht. Jede Kfz-Versicherung und jeder Stromanbieter müsse über Preiserhöhungen informieren. «Dass das für Krankenkassen entfällt, ist ein teures Täuschungsmanöver für die Versicherten.»

Fazit

Pflegereform und Wegfall der Informationspflicht bei Zusatzbeiträgen treffen viele Patientinnen und Patienten gleichzeitig – häufig ohne dass sie es zeitnah bemerken. Für Praxen empfiehlt sich eine niedrigschwellige, neutrale Aufklärung: Hinweis auf die anstehende Strukturreform in der Pflege, Sensibilisierung für unbemerkte Beitragserhöhungen und Erinnerung an das Sonderkündigungsrecht. So schützen Ärztinnen und Ärzte ihre Patienten vor finanziellen Nachteilen, ohne in politische Debatten hineingezogen zu werden.


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