Die Online-Terminplattform Doctolib steht erneut im Fokus der öffentlichen Debatte. In seiner Sendung vom 20. März 2026 widmete sich das ZDF Magazin Royale unter dem Titel „Moneymaxxing auf Rezept“ dem Geschäftsmodell des Unternehmens. Die Sendung reiht sich ein in eine Reihe aus Gerichtsurteilen, Datenschutzdiskussionen und politischen Stellungnahmen. Für Ärztinnen und Ärzte, die Doctolib bereits nutzen oder eine Einführung planen, lohnt sich ein nüchterner Blick auf die Fakten.
Zwischen digitaler Effizienz und offenen Fragen: Doctolib auf dem Prüfstand
Dass sich Deutschlands reichweitenstärkstes Satireformat dem Thema Doctolib annimmt, zeigt vor allem eines: Digitale Gesundheitsplattformen sind im Versorgungsalltag angekommen und werden entsprechend öffentlich beobachtet. Die Kritik bezieht sich im Wesentlichen auf die Transparenz bei der Terminvergabe, den Umgang mit Kassen- und Privatpatienten sowie Fragen des Datenschutzes. Für Ärztinnen und Ärzte, die Doctolib täglich als Praxiswerkzeug nutzen, ist es sinnvoll, die einzelnen Aspekte differenziert zu betrachten.
Gerichtsurteil: Irreführende Darstellung von Selbstzahlerterminen
Anfang 2024 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erfolgreich gegen Doctolib geklagt. Das Gericht stellte fest, dass die Plattform Kassenpatienten bei der Terminsuche auch reine Selbstzahlertermine anzeigt, ohne dies ausreichend kenntlich zu machen. Die Praxis wurde als wettbewerbswidrig eingestuft.
Wie Netzpolitik.org im Juli 2025 in einem eigenen Test dokumentierte, werden Patienten, die explizit nach Terminen mit gesetzlicher Versicherung filtern, teils weiterhin Selbstzahlertermine angezeigt. Doctolib selbst stellte dies gegenüber Netzpolitik.org als Service dar: Diese würden angezeigt, wenn sie „schneller verfügbar oder näher gelegen“ seien.
Bundesregierung kündigt Prüfung an
Das Thema erreichte Mitte 2025 die politische Ebene. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen erklärte die Bundesregierung laut Netzpolitik.org, sie beobachte „die aktuellen Entwicklungen aufmerksam“ und sei im Gespräch mit „relevanten Akteurinnen und Akteuren“. Im Rahmen der geplanten Reform der ambulanten Versorgung werde auch „die Regulierung von Terminvermittlungsplattformen angesichts der Gewährleistung einer qualifizierten und bedarfsgerechten Patientensteuerung geprüft werden“.
Der vzbv hatte gefordert, die Probleme zeitnah anzugehen. Thomas Moormann vom vzbv benannte ein Muster:
„Die Bevorzugung zahlungskräftiger Patientengruppen bei der Terminvergabe, die Verknappung der telefonischen Erreichbarkeit der Arztpraxen“ und den „Verkauf zweifelhafter Selbstzahlerleistungen ohne hinreichende Aufklärung“.
Exklusive Onlinebuchung: Zugangsfrage ernst nehmen
Ein Aspekt, der in der Praxis gelegentlich auftritt: In manchen Arztpraxen ist eine Terminbuchung offenbar nur über Doctolib möglich. Vereinzelt berichten Patienten, am Empfang auf die Online-Buchung verwiesen zu werden. Für ältere Patienten, Menschen ohne Smartphone oder mit wenig digitaler Erfahrung kann eine rein digitale Terminvergabe den Zugang zur Gesundheitsversorgung erschweren.
Doctolib und Datenschutz
Neben der Frage der sozialen Gerechtigkeit werden regelmäßig datenschutzrechtliche Bedenken geäußert. Der IT-Sicherheitsexperte Mike Kuketz hat 2025 die Datenschutzpraxis von Doctolib kritisch analysiert und unter anderem eine intransparente Datenverarbeitung beschrieben, die mit der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) und den Vorgaben der DSGVO kollidieren könnte. Kuketz empfiehlt in seiner Analyse datenschutzfreundlichere Alternativen.
Besondere Aufmerksamkeit erregte zudem, dass Doctolib seit Anfang 2025 KI-Modelle mit Patientendaten trainiert – zunächst ohne aktive Einwilligung, nach öffentlichem Druck dann mit einer Opt-in-Lösung.
Vom Terminbuchungstool zur Gesundheitsplattform
Um die Debatte einzuordnen, hilft ein Blick auf die Dimension: Doctolib hat rund 25 Millionen registrierte Patienten in Deutschland und wurde 2022 mit 5,8 Milliarden Euro bewertet – finanziert unter anderem durch US-amerikanische Venture-Capital-Fonds. Bereits während der Corona-Impfkampagne erhielt Doctolib durch den Berliner Senat Zugang zu Daten hunderttausender Bürger.
Das erklärte Ziel des Unternehmens geht inzwischen über die reine Terminvergabe hinaus: Doctolib positioniert sich als „All-in-One-Praxissoftware mit KI“, an die Praxen vollständig angebunden werden sollen. Dieser Wandel vom Buchungstool zur umfassenden Praxisinfrastruktur ist für Ärztinnen und Ärzte relevant, weil er die Frage nach Abhängigkeit von einem einzelnen kommerziellen Anbieter neu stellt.
Implikationen für die ärztliche Praxis
Niedergelassene Ärzte und Kliniken, die Doctolib bereits nutzen oder zukünftig einsetzen wollen, sollten folgende Aspekte im Blick haben:
- Rechtliche Entwicklungen beobachten: Das Urteil des vzbv und die angekündigte politische Prüfung zeigen, dass sich die Rahmenbedingungen für kommerzielle Terminplattformen weiterentwickeln können. Akuter Handlungsbedarf besteht derzeit nicht, aber Aufmerksamkeit ist geboten.
- Datenschutz sorgfältig handhaben: Die datenschutzrechtlichen Fragen erfordern eine Prüfung der Auftragsverarbeitungsverträge und der eigenen Prozesse. Die Haftung liegt beim Arzt – unter Beachtung der üblichen Sorgfaltspflichten ist die Nutzung aber vertretbar.
- Strategische Abhängigkeit prüfen: Doctolibs Entwicklung zur umfassenden Praxisplattform verändert die Beziehung zwischen Arzt und Dienstleister. Praxen sollten sich fragen, wie viel ihrer Infrastruktur sie einem einzelnen kommerziellen Anbieter anvertrauen wollen – und welche Alternativen sie im Bedarfsfall hätten.
- Alternativen kennen: Es existieren weitere Anbieter für Online-Terminvergabe mit unterschiedlichen Schwerpunkten bei Datenschutz, Funktionsumfang und Integration. Die Wahl des Systems ist eine Abwägung zwischen Reichweite, Bedienkomfort, Datenschutzprofil und wirtschaftlichen Konditionen.
- Buchungswege offenhalten: Praxen sollten sicherstellen, dass Patienten Termine auch telefonisch oder vor Ort vereinbaren können, um niemanden vom Zugang zur Versorgung auszuschließen.
Ausblick
Die öffentliche, juristische und politische Aufmerksamkeit für Doctolib und vergleichbare Plattformen wird voraussichtlich anhalten. Das ist vor allem Ausdruck dessen, dass digitale Terminvergabe inzwischen ein fester Bestandteil der Versorgung ist – und entsprechend begleitet wird.
Für die Ärzteschaft bedeutet das: Digitalisierung in der Praxis ist richtig und wichtig, aber sie erfordert eine bewusste Auseinandersetzung mit der Wahl der Anbieter und den Bedingungen, unter denen Patientendaten verarbeitet werden. Die Nutzung von Doctolib ist weiterhin verbreitet und auch in großen, datenschutzsensiblen Einrichtungen etabliert. Eine proaktive Auseinandersetzung mit kritischen Aspekten – Transparenz gegenüber Patienten, saubere Vertragsgestaltung, offene Zugangswege – ist sinnvoll und im Sinne des Patientenschutzes geboten.
Quellen
ZDF Magazin Royale, 03/2026
https://www.zdf.de/video/shows/zdf-magazin-royale-102/zdf-magazin-royale-vom-20-maerz-2026-100
Handelsblatt, 11/2025
https://www.handelsblatt.com/technik/medizin/praxissoftware-doctolib-bringt-ki-in-die-digitale-gesundheitsversorgung/100159767.html
Der Tagesspiegel, 06/2022
https://www.tagesspiegel.de/berlin/profiteur-der-berliner-impfkampagne-schwere-vorwurfe-gegen-die-datenkrake-doctolib-516243.html
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), 01/2024
https://www.vzbv.de/urteile/arzttermine-doctolib-wegen-irrefuehrung-von-gesetzlich-versicherten-verurteilt
Netzpolitik.org, 07/2025: Teure Arzttermine serviert: Bundesregierung wird auf Doctolib aufmerksam
https://netzpolitik.org/2025/teure-arzttermine-serviert-bundesregierung-wird-auf-doctolib-aufmerksam/
Kuketz IT-Security Blog, 01/2025
https://www.kuketz-blog.de/online-terminvergabe-ohne-doctolib-diese-anbieter-sind-besser/