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Nutzenbewertungen

G-BA-Nutzenbewertungen aus dem August 2026

|von Redaktion Thieme Praxis

Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.

Holzwaage mit Würfeln
G-BA-Beschlüsse im August 2026: Neue Bewertungen zeigen, welche Medikamente einen belegten Zusatznutzen bieten. (© Cagkan/stock.adobe.com)

In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die im Monat August veröffentlichten G-BA-Beschlüsse.

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