Nach dem Tod eines Babys bei einer Hausgeburt hat das Landgericht Verden eine Hebamme zu drei Jahren Haft verurteilt. Die 64-Jährige habe trotz Verdacht auf Blasensprung und nicht fortschreitender Geburt nicht reagiert und gegen medizinische Standards verstoßen. Das Kind starb an einer Sauerstoffunterversorgung – es ist bereits das dritte Urteil in dem Fall.
Hausgeburt mit Todesfolge: Hebamme zu drei Jahren Haft verurteilt
Hebamme missachtete medizinische Standards bei Hausgeburt
Im Prozess um den Tod eines ungeborenen Babys hat das Landgericht Verden eine Hebamme zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Frau verstieß nach den Worten des Richters gegen medizinische Standards und überwachte Mutter, Baby und den Geburtsvorgang nicht ordentlich. Das Kind starb an einer Sauerstoffunterversorgung.
«Sie haben gegen jede Regel der Kunst, aber auch gegen jede Vernunft nichts unternommen», sagte der Vorsitzende Richter Markus Tittel in seiner Urteilsbegründung zu der 64-Jährigen – diese habe trotz des Verdachts eines Blasensprungs – der Fruchtblase – und auch auf die nicht fortschreitende Geburt nicht reagiert.
Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen
«Ihre Verpflichtung war, zu handeln, und Sie haben in vielfältiger Weise dagegen verstoßen», sagte der Richter zu der Angeklagten. «Sie hätten eher reagieren müssen.» Verurteilt wurde die Frau wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen.
Dritter Prozess nach Revision beim Bundesgerichtshof
Es war bereits der dritte Prozess in dem Fall, die Hebamme war 2024 zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach Revision der Verteidigung bestätigte der Bundesgerichtshof den Schuldspruch und entschied, das Strafmaß müsse in einem neuen Verfahren geklärt werden. Damit stand schon fest, dass die heute 64-Jährige für den Tod des kleinen Mädchens im Januar 2015 verantwortlich ist.