Rund 40 Millionen Euro Ressourcenaufwand, sieben verhinderte Masernerkrankungen: Eine umfassende Ex-post-Evaluation des Masernschutzgesetzes kommt zu dem Schluss, dass die sanktionsbewehrte Nachweispflicht ihr Ziel zu einem unverhältnismäßig hohen Preis erreicht. Die Evaluation empfiehlt, das Zwangsinstrument aufzuheben und stattdessen auf gezielte Prävention zu setzen.
Neue Evaluation empfiehlt Abschaffung der Masern-Nachweispflicht
Nach mehr als sechs Jahren Masernschutzgesetz liegt erstmals eine umfassende Ex-post-Evaluation der allgemeinen Masern-Nachweispflicht vor. Die Analyse umfasst medizinische, epidemiologische, ökonomische und rechtliche Perspektiven und kommt zu einem klaren Ergebnis: Der messbare Zusatznutzen der sanktionsbewehrten Pflicht steht in keinem vertretbaren Verhältnis zu ihrem Aufwand. Die Freiheitskanzlei, eine niederländische Stiftung, die sich auf die rechtliche und wissenschaftliche Auseinandersetzung mit staatlichen Gesundheitspflichten spezialisiert hat, hat die Evaluation in Auftrag gegeben und will sie nun Bundesgesundheitsministerium sowie Gesundheitsämtern vorlegen.
Kosten-Nutzen-Bilanz fällt deutlich negativ aus
Das auffälligste Ergebnis der Evaluation ist die Kosten-Nutzen-Rechnung. Im Zentralmodell stehen gesellschaftliche Ressourcenaufwendungen von rund 40 Millionen Euro einem zusätzlichen gesundheitlichen Gesetzeseffekt von lediglich rund sieben verhinderten Masernerkrankungen über fünf untersuchte Geburtskohorten bis Ende 2024 gegenüber. Das entspricht rund 5,7 Millionen Euro pro zusätzlich verhindertem Masernfall.
Selbst in einer für das Gesetz besonders günstigen Szenariokombination aus lediglich 30 Millionen Euro Kosten und 30 verhinderten Erkrankungen verbleibt noch ein Aufwand von einer Million Euro pro verhindertem Fall. In keinem der neun untersuchten Hauptszenarien unterschreitet der Betrag die Millionengrenze. Den 40 Millionen Euro Interventionsaufwand stehen bei sieben verhinderten Erkrankungen und modellierten gesellschaftlichen Kosten von 1.500 Euro je Fall lediglich rund 10.500 Euro vermiedene Krankheitskosten gegenüber – rund 0,04 Prozent des modellierten Ressourcenaufwands.
Das Gesetz wirkt, aber anders als angenommen
Die Evaluation bestreitet nicht, dass das Masernschutzgesetz einen Einfluss auf das Impfgeschehen hatte. Der wesentliche Effekt liegt nach den Modellierungen jedoch vor allem darin, dass zweite MMR-Impfungen früher vorgenommen wurden. Im Zentralszenario entfallen etwa drei Viertel des Effekts auf zeitlich vorgezogene Impfungen, nur etwa ein Viertel auf Personen, die dauerhaft zusätzlich geimpft wurden.
Für die gesundheitliche Bilanz ist entscheidend, wie viele Erkrankungen gerade durch das Gesetz zusätzlich verhindert wurden – und nicht, wie viele Impftermine verschoben oder Nachweise kontrolliert wurden. Genau diese Zahl fällt wesentlich kleiner aus als die Zahl der durch das Gesetz beeinflussten Impfungen.
Individualmedizinische Konsequenzen für die Impfentscheidung
Aus der Evaluation ergibt sich auch eine individualmedizinische Konsequenz. Ein positiver gesundheitlicher Nettonutzen einer Impfung darf danach nicht automatisch allein aus einer allgemeinen Impfempfehlung, einer hohen relativen Impfwirksamkeit oder dem Fehlen einer klassischen Kontraindikation abgeleitet werden. Vielmehr muss für die konkrete Person nachvollziehbar sein, welche medizinischen und epidemiologischen Umstände einen positiven individuellen Nettonutzen erwarten lassen.
Die Evaluation formuliert dazu eine neue praktische Ausgangsfrage: nicht nur „Warum sollte dieser Mensch ausnahmsweise nicht geimpft werden?“, sondern zuerst: „Warum besitzt diese konkrete Impfung für diesen konkreten Menschen einen positiven gesundheitlichen Nettonutzen?“ Für Personen ohne besondere Expositions- oder Hochrisikosituation wird die positive individuelle Indikation damit begründungsbedürftig. Eine pauschale Kontraindikation aller Impfungen folgt daraus ausdrücklich nicht.
Effizienzproblem bleibt auch ohne Impfschadensdebatte bestehen
Einen bemerkenswerten Robustheitstest liefert die Evaluation, indem sie sämtliche gesundheitlichen Zusatzbelastungen der Impfungen hypothetisch auf null setzt. Das Ergebnis: Es verbleiben immer noch rund sieben verhinderte Erkrankungen gegenüber etwa 40 Millionen Euro Ressourcenaufwand sowie der flächendeckenden Nachweisverwaltung. Die kritische Bewertung des Gesetzes hängt damit ausdrücklich nicht davon ab, eine bestimmte Zahl schwerer Impfschäden nachzuweisen.
Projektleiter Markus Bönig fasst zusammen: „Wenn ein staatliches Pflichtsystem im Zentralmodell rund 40 Millionen Euro Ressourcen bindet, um etwa sieben zusätzliche Masernerkrankungen zu verhindern, dann reicht es nicht mehr zu sagen: Das Gesetz erhöht die Impfquote. Der Staat muss erklären, ob dieser Grenznutzen die Kosten, Eingriffe und gesundheitlichen Belastungen weiterhin rechtfertigt.“
Evaluation empfiehlt gezielten Schutz statt flächendeckender Kontrolle
Die abschließende Empfehlung der Evaluation zielt nicht auf eine Abkehr vom Masernschutz, sondern auf einen Wechsel von flächendeckender Kontrolle zu gezielter Prävention. Erhalten beziehungsweise ausgebaut werden sollen freiwillige und niedrigschwellige Impfangebote, Reminder- und Recall-Systeme, eine verbesserte Surveillance, regionale Clustererkennung, konsequente Reaktion auf tatsächliche Ausbrüche sowie gezielter Schutz vulnerabler Personen.
Die Freiheitskanzlei will die Evaluation nun dem Bundesgesundheitsministerium sowie den Gesundheitsämtern vorlegen. Die Gesundheitsämter werden aufgefordert, die Erkenntnisse insbesondere bei der Prüfung ärztlicher Kontraindikationsnachweise und individueller Nutzen-Risiko-Bewertungen zu berücksichtigen. Die Forderung lautet: Ein medizinisch substantiiertes Gegenvotum muss medizinisch beantwortet werden. Die vollständige Evaluation sowie eine Kurzfassung sind abrufbar unter www.freiheitskanzlei.de/masern/evaluation.