Der Chikungunya-Lebendimpfstoff darf laut EMA und Paul-Ehrlich-Institut nur noch bei Personen mit hohem Infektionsrisiko angewendet werden. Grund sind schwerwiegende unerwünschte Ereignisse, darunter Fälle von aseptischer Meningitis mit Krankenhausaufenthalten und Todesfällen. Bei Immunsuppression besteht eine Kontraindikation.
Rote-Hand-Brief zu Ixchiq: Chikungunya-Impfstoff nur noch bei hohem Infektionsrisiko
Der Zulassungsinhaber von Ixchiq® (Chikungunya-Impfstoff, lebend) informiert in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und dem Paul-Ehrlich-Institut über neue Sicherheitshinweise und eine Einschränkung der Anwendungsgebiete des Chikungunya-Lebendimpfstoffs.
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