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Hausärzte, Internisten und Pneumologen als Lotsen gefragt

Erstberatung zum Lungenkrebs-Screening extrabudgetär abrechnen

Hausärzte, Internisten und Pneumologen entscheiden maßgeblich mit, ob das seit April 2026 verfügbare Lungenkrebs-Screening seine lebensrettende Wirkung entfalten kann. Wer im Praxisalltag gezielt die Rauchgeschichte erfragt, identifiziert Anspruchsberechtigte und ebnet den Weg zur Früherkennung in einem noch heilbaren Stadium. Eine Qualifizierung als Erstberater ist mit überschaubarem Aufwand möglich und extrabudgetär abrechenbar.

Eine große Gruppe von Menschen bildet gemeinsam die Form eines Pfeils, der nach rechts zeigt – symbolisch für Lotsenfunktion und den gemeinsamen Weg zur Lungenkrebs-Früherkennung.
Lungenkrebs-Früherkennung: Ärzte können sich als Erstberater qualifizieren und die Leistung extrabudgetär abrechnen (© Markus Mainka/stock.adobe.com)

Hausärzte, niedergelassene Internisten und Pneumologen sind die entscheidenden Lotsen, damit Menschen mit langjähriger Rauchgeschichte von der neuen Lungenkrebs-Früherkennung profitieren. Zum Welt-Lungenkrebstag am 1. August ruft die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) dazu auf, mögliche Teilnehmer im Praxisalltag aktiv anzusprechen.

Einstündige Fortbildung qualifiziert zum Erstberater

Wer Erstberatungen zur Lungenkrebs-Früherkennung selbst anbieten möchte, kann die erforderlichen Kenntnisse in einem einstündigen Fortbildungsprogramm erwerben, das DGP gemeinsam mit dem Deutschen Ärzteverlag entwickelt hat. Nach Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung können die Erstberatung und die zugehörige Berichterstellung extrabudgetär abgerechnet werden.

„Für die Patientinnen und Patienten bedeutet das Screening die Chance auf mehr Lebenszeit – und für uns Ärzte die Möglichkeit, zu einem Zeitpunkt einzugreifen, an dem wir noch entscheidend etwas verändern können. Wer nach der Rauchgeschichte fragt, die Kriterien prüft und den Weg zum Screening eröffnet, kann dazu beitragen, dass Lungenkrebs in einem noch heilbaren Stadium entdeckt wird.“

— Prof. Dr. Christian Taube, Essen – DGP-Präsident

Ob jemand für das Screening infrage kommt, lässt sich nicht allein anhand des Alters erkennen. Entscheidend sind auch Dauer und Intensität des früheren oder aktuellen Zigarettenkonsums. Die Rauchgeschichte im persönlichen Arztkontakt wird damit zum Schlüssel für die Früherkennung. Das Infoportal der DGP zur Lungenkrebs-Früherkennung bündelt die Einschlusskriterien, bietet einen Rechner für Packungsjahre und hilft bei der Suche nach qualifizierten Erstberatungsstellen.

Wer ist anspruchsberechtigt? Diese Kriterien gelten

Die jährliche Niedrigdosis-Computertomografie ist seit April 2026 eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Anspruch haben aktive und ehemalige Raucher zwischen 50 und 75 Jahren, die mindestens 25 Jahre geraucht und dabei mindestens 15 Packungsjahre erreicht haben. Ein Rauchstopp darf höchstens 10 Jahre zurückliegen.

Wie groß das Potenzial des Screenings ist, zeigen große internationale Studien: Die Früherkennung mit einer Niedrigdosis-Computertomografie kann die Lungenkrebssterblichkeit in der Risikogruppe um rund 20% senken.

„Das Screening ersetzt natürlich nicht den Rauchstopp. Mit dem Rauchen aufzuhören, ist weiterhin die wirksamste Maßnahme gegen Lungenkrebs.“

— Prof. Dr. Torsten Bauer, Berlin

Die Ansprache in der Praxis eröffne zugleich die Gelegenheit, über eine Tabakentwöhnung zu sprechen und konkrete Unterstützung anzubieten, ergänzt der ehemalige DGP-Präsident, der sich fast ein Jahrzehnt für die Einführung des Lungenkrebs-Screenings in Deutschland eingesetzt hat..


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