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Stellungnahme der AkdÄ zu Nivolumab bei Leberzellkarzinom

Stellungnahme der AkdÄ zur frühen Nutzenbewertung § 35a SGB V von Nivolumab – neues Anwendungsgebiet: Leberzellkarzinom, nicht resezierbar oder fortgeschritten, Erstlinie, Kombination mit Ipilimumab.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) nimmt Stellung zur frühen Nutzenbewertung von Nivolumab bei Leberzellkarzinom.

Die AkdÄ sieht einen Zusatznutzen als nicht belegt an.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Übersicht zum Wirkstoff (Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ):

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