Stellungnahme der AkdÄ zur frühen Nutzenbewertung § 35a SGB V von Nivolumab – neues Anwendungsgebiet: Leberzellkarzinom, nicht resezierbar oder fortgeschritten, Erstlinie, Kombination mit Ipilimumab.
Stellungnahme der AkdÄ zu Nivolumab bei Leberzellkarzinom
Die AkdÄ sieht einen Zusatznutzen als nicht belegt an.
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.
Übersicht zum Wirkstoff (Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ):
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