Sollten Abnehmspritzen als GKV-Leistung bei Adipositas zugelassen w4erden, könnte dies jährliche Zusatzkosten von bis zu 45 Milliarden Euro verursachen, warnt die AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann. Anlass ist ein Vorstoß der neuen G-BA-Vorsitzenden Sonja Optendrenk, GLP-1-Rezeptoragonisten wie Wegovy® oder Mounjaro® bei schwerer Adipositas auf Kassenrezept zu ermöglichen.
Abnehmspritze auf Rezept? AOK-Chefin warnt vor Milliardenkosten
Eine Kostenübernahme von Abnehmspritzen könnte die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) laut AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann im Extremfall mit Milliardenbeträgen belasten. Würden alle GKV-versicherten Adipositas-Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) von 30 oder mehr regelmäßig damit behandelt, entstünden hochgerechnet jährliche Kosten von etwa 45 Milliarden Euro, sagte Reimann den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Bei einem BMI von 35 und mehr würden sich die jährlichen Kosten demnach immer noch auf rund 14 Milliarden Euro belaufen. «Das ist sicher ein Maximal-Szenario, aber es zeigt die finanziellen Dimensionen dieses Themas», fügte Reimann hinzu.
AOK-Chefin mahnt zu einer differenzierten Debatte
Die neue Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Sonja Optendrenk, hatte zuletzt eine Kostenübernahme von Abnehmspritzen bei schwerer Adipositas ins Gespräch gebracht. Reimann sagte zu der Thematik: «So verkürzt kann man die Debatte nicht führen.»
Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland, sagte, es sei richtig und wichtig, die möglichen Kosten von Abnehmspritzen seriös zu betrachten. «Die Debatte sollte dabei aber nicht allein auf die Medikamentenkosten reduziert werden.» Adipositas verursache schon heute medizinische Kosten in Milliardenhöhe. Wirksame Behandlungen könnten dazu beitragen, Folgeerkrankungen zu vermeiden und die Gesundheit und Lebensqualität der betroffenen Menschen zu verbessern.
Zwischen Diabetes-Therapie und Lifestyle-Trend
Auf Kassenrezept können Menschen mit Diabetes sogenannte GLP-1-Rezeptoragonisten bereits erhalten (GLP-1: Glucagon-like Peptide 1), wenn sie zur Behandlung von Diabetes Typ 2 genutzt werden und nicht allein zum Abnehmen.
«Gleichzeitig gibt es einen riesigen medialer Hype, weil manche Menschen sie ohne medizinischen Hintergrund aus kosmetischen Gründen nutzen.»
Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Lifestyle-Paragraf schließt Erstattung bislang aus
Derzeit fallen Abnehmspritzen, die explizit zur Behandlung von Adipositas zugelassen sind, in Deutschland unter den sogenannten Lifestyle-Paragrafen. Als sogenannte Lifestyle-Arzneimittel werden Mittel bezeichnet, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, etwa Appetitzügler, Mittel für mehr Haarwuchs oder zur Steigerung der sexuellen Potenz. Sie dürfen nicht als Kassenleistung verordnet werden.