Teilurteil
Abtreibungsverbot Lippstadt: LAG kippt pauschales Verbot der Nebentätigkeit
Vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamm erzielte Chefarzt Joachim Volz einen Teilerfolg gegen den katholischen Träger des Klinikums Lippstadt: Die Richterinnen und Richter erklärten eine Anordnung, die seine Nebentätigkeit in der Bielefelder Privatpraxis pauschal untersagte, für rechtswidrig. Die interne Dienstanweisung, Abtreibungen im Klinikum nur in engen Ausnahmefällen zuzulassen, bestätigte das LAG jedoch.