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Konsildienst bleibt bis Ende 2028 zulässige Lösung für Kliniken

GBA verlängert Frist für geriatrische Expertise bei Hüftfrakturen

|von Stephanie Schikora

Krankenhäuser erhalten 2 zusätzliche Jahre, um die Anforderungen der Qualitätssicherungs-Richtlinie für hüftgelenknahe Femurfrakturen vollständig umzusetzen. Der Gemeinsame Bundesausschuss verlängert die Übergangsregelung bis Ende 2028. Damit kann die notwendige geriatrische Expertise weiterhin über Konsildienste eingebunden werden – ein Zugeständnis an jene Standorte, die die Anforderungen der QSFFx-Richtlinie noch nicht vollständig erfüllen.

Anatomische Darstellung des Beckens und des proximalen Oberschenkelknochens mit einem Bruch im Bereich des Oberschenkelhalses. Die Frakturstelle ist rot hervorgehoben.
Bei älteren Menschen mit hüftgelenknaher Femurfraktur kann eine frühzeitige geriatrische Mitbehandlung Komplikationen reduzieren und den Behandlungserfolg verbessern. Die dafür erforderliche geriatrische Expertise dürfen Kliniken vorerst weiterhin über Konsildienste einbinden. (© Sebastian Kaulitzki / stock.adobe.com)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Übergangsregelung zur geriatrischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit hüftgelenknaher Femurfraktur um 2 Jahre verlängert – sie gilt nun bis zum 31. Dezember 2028. In dieser Zeit dürfen Krankenhäuser die erforderliche fachärztliche geriatrische Kompetenz weiterhin über einen Konsildienst abdecken, statt sie dauerhaft vor Ort vorzuhalten.

Viele Kliniken haben die Anforderungen der qualitätssichernden Richtlinie (QSFFx-RL) bereits erfüllt: durch gezielte Weiterbildungen, den Aufbau praktischer Erfahrung und feste interdisziplinäre Kooperationen. Für jene Standorte, die diesen Prozess noch nicht abgeschlossen haben, schafft die Verlängerung ein letztes Zeitfenster.

Mehr Zeit für den Ausbau geriatrischer Kompetenz

Die QSFFx-Richtlinie des GBA schreibt vor, dass Kliniken bei einem positiven geriatrischen Screening täglich eine Fachärztin oder einen Facharzt mit geriatrischer Kompetenz bereitstellen müssen. Da viele Häuser diese Anforderung nicht sofort erfüllen konnten, hat der GBA eine Übergangsregelung geschaffen: Bis zur vollständigen Umsetzung darf die geriatrische Betreuung übergangsweise über einen Konsildienst sichergestellt werden – also durch Fachärztinnen und Fachärzte, die bei Bedarf hinzugezogen werden. Nach der bisher geltenden Fassung der QSFFx-RL liefe diese Übergangsregelung am 31. Dezember 2026 aus.


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